AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
WIS Forst AG, Rohanstrasse 11, 7205 Zizers
1. Umfang und Gültigkeit:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, soweit wir als mittelbarer oder unmittelbarer Vertragspartner Waren liefern oder Leistungen erbringen. Mit Unterfertigung aller bezugnehmenden Aufträge und Vereinbarungen anerkennt auch unser Vertragspartner, dass ausschließlich diese Geschäftsbedingungen angewendet werden. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind grundsätzlich nur dann rechtswirksam, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt und durch die zuständigen Vertreter oder zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet werden und verpflichten/berechtigen nur im angegebenen Umfang, wobei im Zweifel unsere Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Mündlich erteilte Aufträge und Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam, ein Schweigen gilt nie als Zustimmung. Abweichende Änderungen oder Vereinbarungen gelten ebenso nur bei schriftlicher und durch die zuständigen Vertreter oder zeichnungsberechtigten Personen vorgenommene Bestätigung, soweit sich nichts Gegenteiliges aus zwingenden gesetzlichen Grundlagen ergibt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden für das betreffende Geschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Preis:
Der Preis bestimmt sich zunächst nach den im Kaufvertrag bzw. in unserer Auftragsbestätigung genannten Beträgen. Die in Katalogen, Werbeprospekten und sonstigen Ankündigungen genannten Preise begründen keinesfalls eine Verbindlichkeit; sie stellen kein Angebot dar. Eine Erhöhung unserer Material-, Produktions- und Lohnkosten, ferner nicht nur geringfügige Preissteigerungen und tägliche Währungsschwankungen von importierten Waren bzw. solchen Waren, welche nur in unserer Eigenschaft als Händler weiterveräußert werden, sowie Auftragsänderungen berechtigen uns zu einer angemessenen Preisanhebung. Fakturiert wird am Tag der – auch teilweisen – Lieferung/Leistung oder am Tag, an dem die (teilweise) Lieferung/Leistung von uns ordnungsgemäß auf Abruf bereitgehalten wird. Die genannten Preise verstehen sich als Nettopreise (ohne MWSt), soweit nicht ausdrücklich die anzuwendende Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen und verrechnet wird. Die Preise verstehen sich sodann exkl. Verpackung, Verladung und Transport, was jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
Soweit Kostenvoranschläge unterbreitet wurden, so verstehen sich diese lediglich als provisorische Schätzungen, die selbst bei detaillierter Aufschlüsselung der Berechnungen und Beträge unverbindlich sind. Die Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen legen den Preis nicht fest, sondern dienen lediglich als Orientierungshilfe dafür, welche Kosten etwa zu erwarten sind. Der Vertrag bleibt auch dann bestehen, wenn die ursprünglich veranschlagten Kosten überschritten werden, der Vertragspartner verzichtet auf eine Benachrichtigung hinsichtlich einer allfälligen Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten, sofern dies nicht ausdrücklich gewünscht wird.
3. Zahlungsbedingungen:
Wir behalten uns Teillieferungen und Teilverrechnungen vor. Sämtliche ordnungsgemäß vorgelegten Rechnungen sind prompt in bar oder – nach unserer Wahl– spätestens 14 Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Skonto wird nur bei ausdrücklicher oder schriftlicher Bestätigung bis max. 3 % gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber in der Höhe von 7 % über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Diskontsatz der schweizerischen Nationalbank verrechnet. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle seines Zahlungsverzuges sämtliche vorprozessuale Kosten, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen von Rechtsanwälten, Kreditschutzverbänden und Inkassobüros zu ersetzen. Sämtliche Zahlungen des Vertragspartners können entgegen ihrer Widmung auch auf ältere fällige Forderungen angerechnet werden.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Die Ware darf zuvor ohne unserer Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist der Vertragspartner vor vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises nur dann berechtigt, wenn er die verkaufte Ware gleichzeitig durch Zahlung des Lieferpreisteils, welcher der verkauften Warenmenge entspricht, aus dem Eigentumsvorbehalt auslöst. Im Falle der Weitergabe unserer Produkte oder von Teilen unserer Produkte durch den Vertragspartner ist dieser verpflichtet, diesen Eigentumsvorbehalt vollinhaltlich an seine Abnehmer (Rechtsnachfolger) zu überbinden, und zwar auch mit dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer (Rechtsnachfolger). Kommt der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so sind wir jederzeit berechtigt, unser Eigentum auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern und ist dieser zur Herausgabe verpflichtet. In diesem Falle ist der Vertragspartner auch verpflichtet, die durch ihn in seiner Sphäre gelegenen Umstände verursachten Nachteile jeglicher Art auf unser Verlangen zu ersetzen.
5. Erfüllungsort, Lieferzeit, Lieferungsart:
Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung sowie auch für die Zahlung ist – soweit nicht anders vereinbart – unser Geschäftssitz. Es wird keine Gewährleistung oder Garantie für eine bestimmte Lieferzeit übernommen, sondern sind vereinbarte Lieferzeiten grundsätzlich nur Zirkawerte, soweit nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden. Wir sind bemüht, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer weiteren – der Art und dem Umfang des Auftrages angemessenen - mindestens aber 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes von der vertraglichen Vereinbarung zurückzutreten. Wir können zurücktreten, wenn die Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige, auch in unserer Sphäre liegende, unabwendbare Hindernisse unmöglich wird. In beiden Fällen bleiben wir berechtigt, den vereinbarten Preis einzufordern, soweit dadurch keine Bereicherung entsteht. Die Lieferung/Leistung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, Teillieferungen und -leistungen sind möglich. Die Verladung, der Transport und die Zustellung der zu liefernden Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, falls nichts anderes vereinbart wurde oder nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen.
6. Annahmeverzug:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Lieferung/Leistung unverzüglich anzunehmen. Bei Verzug behalten wir unseren Anspruch auf Gegenleistung (Zahlung). Die Lieferung/Leistung gilt als an dem Tage erbracht, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen.
7. Gewährleistung:
Wir leisten dem Vertragspartner während eines Jahres ab Übergabe Gewähr dafür, dass der Liefer-/Kaufgegenstand die schriftlich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Bloss mündliche Zusagen sind keinesfalls rechtsverbindlich. Der Erwerber und Empfänger der Ware bzw. Leistung ist beweispflichtig dafür, dass die Lieferung/Leistung im Zeitpunkt der Erfüllung mangelhaft war. Auftretende Mängel sind uns unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Übernahme der Ware bzw. Empfang der Leistung bei sonstigem Anspruchsverlust schriftlich mitzuteilen (Gültigkeitserfordernis), wobei die Reklamation Art und Umfang des Schadens beinhalten muss. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer eigenen Wahl kostenlose Verbesserung oder kostenlosen Austausch der Lieferung in dem von uns vereinbarungsgemäß zu liefernden Ausführungszustand. Eine Preisminderung oder Wandlung seitens des Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit dem nicht Bestimmungen des Konsumentenschutzes entgegenstehen.
8. Schadenersatz:
Allfällige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners an uns sind – soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden oder Vorsatz beruht – auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir nicht für entgangenen Gewinn, für Mangelfolgeschäden sowie für Schäden und Nachteile wegen verspäteter Auslieferung bzw. Leistung. Für den Fall, dass wir unter dem Titel des Schadenersatzes in Anspruch genommen werden, wird bei sonstigem Verlust der Ansprüche vereinbart, dass der Vertragspartner uns zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist zur Schadenbehebung aufzufordern hat. Wir sind berechtigt, die Schadenbehebung selbst auszuführen oder durch Dritte in einem dafür angemessenen Zeitraum ohne Minderung des vereinbarten Preises durchführen zu lassen. Bei unsachgemäßer Benützung, Bedienung oder Montage der Ware oder bei sonstigen Eingriffen (Reparaturversuche) durch den Vertragspartner oder durch Dritte erlöschen alle Ansprüche.
9. Sonderbestimmungen für Hard- und Software:
Der Kunde ist sich bewusst, dass es keine restlos mangelfreie Hard- und Software bzw. eine jeden Ausfall ausschließende absolute Betriebssicherheit gibt, sondern die Ware lediglich dem derzeitigen Stand der technischen Entwicklung entspricht, weshalb Gewährleistungsansprüche bezüglich der Software, der zugehörigen Handbücher und der begleitenden Hardware grundsätzlich ausgeschlossen sind. Wir garantieren aber dafür, dass die Hardware frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. Bei Missbrauch, fehlerhafter Anwendung sowie bei Verwendung des Produktes mit anderen Erzeugnissen, bei denen die Funktionalität der Ware nicht ausdrücklich zugesichert wurde, ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir auch nicht für Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten, Schäden aus Betriebsunterbrechung oder aus entgangenem Gewinn, sowie für die Kosten für Datenwiederbeschaffung.
10. Verrechnung:
Jegliche Verrechnung mit unserer Ansprüche mit denjenigen von Vertragspartnern, ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als zwingender Gerichtsstand Zizers vereinbart. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Sind oder werden einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar, so bleibt der Restvertrag hievon unberührt.